Beschleunigte Grundqualifikation

Möglichkeit 1

Beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen
Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2008 für Busfahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW Fahrer.

Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erwerben möchte (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C /CE oder D/DE), muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die sogenannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen.

Die “Schlüsselnummer 95”, und somit die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr, erhalten Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation. Diese Schulung umfasst insgesamt 140 Unterrichtseinheiten der theoretischen und praktischen Ausbildung. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen. Bei dieser Schulung gibt es keine Möglichkeit die Prüfung in einer Fremdsprache abzulegen.
Nach Erhalt der Bescheinigung (IHK) reichen Sie diese bei der Führerscheinstelle ein. Dort wird Ihnen anschließend die “Kennziffer 95” in Ihren Führerschein eingetragen.

Möglichkeit 2

Grundqualifikation

Hier wird der Turbo gezündet! Als eine der wenigen Ausbildungsstätten in Deutschland bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Schlüsselzahl 95 in nur 10 Tagen zu erwerben.

Der Gesetzgeber schreibt bei der Grundqualifikation eine 7,5 stündige theoretische und praktische Prüfung vor, um Ihre Fähigkeiten zu testen. Um den Prüfungsanforderungen gerecht zu werden, bieten wir Ihnen einen 10-tägigen Vorbereitungskurs zzgl. IHK Prüfung an. Unsere Ausbilder wissen, worauf es ankommt, und bereiten Sie optimal vor.

Viele Kunden schalten vorab eine 14 tägige Führerscheinausbildung vor, um tatsächlich nach 4 Wochen Führerschein und 95 in der Hand zu halten.

Wenn auch Sie den Turbo zünden möchten, zögern Sie nicht und kontaktieren uns gern.

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Lehrgangsdauer

  • 140-Stunden zu je 60 Minuten (theoretischer und praktischer Ausbildung)
  • schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer

Ansprechpartner

Ansprechpartner: Maciek Tluczynski

Qualifizierungsberaterin
Telefon: 04141 41198014
azav@quell-gruppe.de

Häufig gestellte Fragen

Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich mitbringen um an der beschleunigten Grundqualifikation teilzunehmen?
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Führerschein Kl. B (der Erwerb der Klasse C1+C1E, C+CE oder D+DE kann auch nach der Teilnahme an der Beschleunigten Grundqualifikation erfolgen)
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Prüfung auf Deutsch)
Welche Möglichkeiten bestehen für Sie in den Besitz der Kennziffer „95“ zu gelangen?
  • In der EU müssen Fahrer, welche Fahrzeuge ab 3,5t. zulässigem Gesamtgewicht fahren, dieses gewerblich praktiziert wird und sie nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen (z.B. Handwerker oder Feuerwehr), im Besitz der “Kennziffer 95“ sein.

    Folgende Möglichkeiten zum Erwerb bestehen:

    1. Die 3-jährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF) oder Fachkraft im Fahrbetrieb (FIF)
      (Mindestalter: 18 Jahre)
    2. Beschleunigte Grundqualifikation (140 Zeitstunden + IHK Prüfung)
      – Mindestalter: Führerscheinklasse C/CE: 21 Jahre – Führerscheinklasse C1/C1E: 18 Jahre
    3. Grundqualifikation (Lehrgang nicht erforderlich!) – Bestehen der 7,5 Stündigen IHK Prüfung ist Voraussetzung!
      Prüfungsvorbereitungslehrgang über Quell möglich: 12 Tage Vollzeitunterricht
Was kostet die beschleunigte Grundqualifikation?
  • Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.

    Sofern Sie arbeitsuchend sind, haben Sie evtl. Anspruch auf einen Bildungsgutschein. In diesen Fällen werden die anfallenden Kosten durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit übernommen. Auch hierzu stehen wir Ihnen beratend gerne zur Seite.

Wie lange dauert die beschleunigte Grundqualifikation?
  • Die beschleunigte Grundqualifikation dauert ca. 4 Wochen.

    Unsere Lehrgänge finden von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr (inklusive Pausen) statt.

    Der Lehrgang umfasst 140 Zeitstunden, darin enthalten sind theoretische und praktische Unterrichtsphasen.

Wie sind die Unterbringungsmöglichkeiten für die beschleunigte Grundqualifikation?
  • Gerne bieten wir Ihnen Unterbringungsmöglichkeiten in der unmittelbaren Nähe unserer Standorte an.

    Wir schulen in:

    • Stade, hier gibt es direkt gegenüber eine Möglichkeit zur Übernachtung.
    • Bremervörde, modern, günstig, frischrenoviert… das Ostel, nur eine Minute Fußweg von uns entfernt.
    • Bremerhaven, auch hier gibt es nahe gelegen Unterkünfte für Sie.

    Sollten Sie von weiter her anreisen, sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne eine passende Unterkunft für Ihre Unterrichtszeit zu finden.

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