Mit Motivation, Spaß und Erfolg zum Führerschein. Unser
qualifiziertes Team und ein moderner Fuhrpark sowie zeitgemäße
Schulungsausstattung
führen zu einem nach-
haltigen Schulungserfolg.
Führerscheinausbildung aller Klassen
Von der Mofa über PKW bis hin zum 40 Tonner - unser Fuhrpark hält für jede Klasse das passende Fahrzeug für Sie bereit.
Alle Neuerungen der Führerscheinklassen ab Januar 2013 finden Sie auch hier...
Alle Klassen im Überblick
- A1
- A 2
- A
- B
- BE + B96
- C /CE
- C1/C1E
- D/DE
- L
- AM
- T
- Mofa
Die Klasse A1 berechtigt zum Führen folgender Fahrzeuge:
1. Krafträder
- Hubraum maximal 125 cm3
- Motorleistung maximal 11 kW
- Leistungsgewicht maximal 0,1 kW/kg
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung bis zu maximal 15 kW
Prüfung
Es sind eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen.
Theoretische Ausbildung:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Mindestalter
16 Jahre
Einschlussklassen
AM
Vorgeschriebene Sonderfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Praxis
Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsstunden und Sonderfahrten.
In den Übungsstunden lernst Du den richtigen Umgang mit dem
Fahrzeug, z.B. das Anfahren, Schalten, Bremsen, Abbiegen sowie die
besonderen Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die Du bereits aus
dem theoretischen Unterricht kennst. Die Ausbildung läuft verzahnt,
so wie es die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorschreibt.
Die Anzahl der Übungsstunden passt sich individuell an Deinen
Leistungsstand an.
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von mittelschweren Krafträdern
- Motorleistung bis zu höchstens 35 kW
- Leistungsgewicht bis zu höchstens 0,2 kW/kg
Prüfung
- Theoretische und praktische Prüfung
- Bei Vorbesitz von Kl. A1 und Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren auf Krafträdern dieser Klasse entfällt die theoretische Prüfung
- Die Motorleistung darf nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein (Drosselung). Der deutsche Verordnungsgeber hat diese Vorgabe nicht übernommen.
Mindestalter
18 Jahre
Einschlussklassen
AM und A1
Ausbildung
Vorgeschriebene Sonderfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Bei Vorbesitz Kl. A1
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Praxis
Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsstunden und Sonderfahrten. In den Übungsstunden lernst Du den richtigen Umgang mit dem Fahrzeug, z.B. das Anfahren, Schalten, Bremsen, Abbiegen sowie die besonderen Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die Du bereits aus dem theoretischen Unterricht kennst. Die Ausbildung läuft verzahnt, so wie es die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorschreibt. Die Anzahl der Übungsstunden passt sich individuell an Deinen Leistungsstand an.
Die Klasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern jeder Art und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Prüfung
- Bei Direkteinstieg: theoretische und praktische Prüfung
- bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz von Klasse A2 ist keine theoretische Prüfung vorgeschrieben
Ausbildung
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Vorbesitz fallen nur 6 Doppelstunden Grundstoff an
Der theoretische Unterricht für das Spezialwissen Motorrad findet
regelmäßig nach Bedarf statt.
Mindestalter
- Bei Aufstieg von Klasse A2 und zweijähriger Fahrpraxis auf Krafträdern dieser Klasse: 20 Jahre
- bei Direkteinstieg: 24 Jahre
- für dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
Einschlussklassen
AM, A1 und A2
Vorgeschriebene Sonderfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Praxis
Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsstunden und Sonderfahrten. In den Übungsstunden lernst Du den richtigen Umgang mit dem Fahrzeug, z.B. das Anfahren, Schalten, Bremsen, Abbiegen sowie die besonderen Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die Du bereits aus dem theoretischen Unterricht kennst. Die Ausbildung läuft verzahnt, so wie es die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorschreibt. Die Anzahl der Übungsstunden passt sich individuell an Deinen Leistungsstand an.
Die Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftwagen, "die zur
Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem
Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind"
- Anhänger bis 750kg zG dürfen mitgeführt werden,
- Anhänger mit mehr als 750 kg zG dürfen mitgeführt werden, sofern die zG dieser Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
- Führerschein mit 17 (BF 17) ist möglich
Ausbildung
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
- 6 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Mindestalter
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei "Begleitetes Fahren mit 17"
Einschlussklassen
AM, L
Vorgeschriebene Sonderfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Praxis
Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsstunden und Sonderfahrten. In den Übungsstunden lernst Du den richtigen Umgang mit dem Fahrzeug, z.B. das Anfahren, Schalten, Bremsen, Abbiegen sowie die besonderen Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die Du bereits aus dem theoretischen Unterricht kennst. Die Ausbildung läuft verzahnt, so wie es die Fahrschüler- Ausbildungsordnung vorschreibt. Die Anzahl der Übungsstunden passt sich individuell an Deinen Leistungsstand an.
Die Klasse BE berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugkombinationen
aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger, dessen zG 3.500 kg
nicht übersteigt.
Wird ein Anhänger mit einer zG von mehr als 3.500 kg mitgeführt,
ist die Fahrerlaubnis Klasse C1E erforderlich
Prüfung
Es findet nur eine praktische Ausbildung statt.
Ausbildung
Vorgeschriebene Sonderfahrten
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrten
- 1 Beleuchtungsfahrten
Praxis
Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsstunden und Sonderfahrten. In den Übungsstunden lernst Du den richtigen Umgang mit der neuen Fahrzeug-Kombination, wie z.B. Anfahren in der Steigung, Einschätzen von Abständen, das Verhalten des Hängers in Kurven, sowie das rückwarts Rangieren des Zuges, gehören zu den Inhalten der fahrpraktischen Ausbildung. Die Anzahl der Übungsstunden passt sich individuell an Deinen Leistungsstand an.
B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit: zulässige Gesamtmasse
des Anhängers über 750kg zulässige Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg.
Ausbildung
In einer 1-tägigen Fahrerschulung werden Theorie und Praxis behandelt, aber ohne Prüfungen vor dem TÜV. Mit Vorlage der Bescheinigung der B96 Schulung bei der Führerscheinstelle wird Ihnen die Schlüsselzahl 96 in Ihren Führerschein geschrieben.
Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftwagen mit einer zG von
mehr als 3.500 kg, die nicht unter die Klassen D1 oder D fallen
(Mitnahme von Personen wie bei Kl. B). Ein Anhänger bis 750 kg zG
darf mitgeführt werden.
Ausbildung
Theorie:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunde klassenspezifischer LKW Unterricht
Praxis:
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten, die am Ende der Ausbildung stattfinden.
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Mindestalter
- 21 Jahre, bei gewerblicher Güterbeförderung ist aber die
Berufskraftfahrer-Richtlinie (2003/59/EG) zu beachten - in
Deutschland § 2 Abs. 1 BKrFQG.
- 18 Jahre, unter Vorlage des Ausbildungsvertrages "Ausbildung zum Berufskraftfahrer"
Vorbesitz
Kl. B
Praxis
Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsstunden und Sonderfahrten. Die Ausbildung läuft verzahnt, so wie es die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorschreibt. Die Anzahl der Übungsstunden passt sich individuell an den Leistungsstand des Fahrschülers an.
Wissenswertes für die gewerbliche Nutzung der Klassen C1/C1E und
C/CE
Wer den Führerschein gewerblich nutzen möchte, reicht der reine
Führerschein nicht mehr aus. Im gewerblichen Güterkraftverkehr und
Personenverkehr wird eine zusätzliche Qualifikation benötigt. Die
sogenannte "beschleunigte Grundqualifikation". Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf
der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde, der Nachweis über 5
Module der Berufskraftfahrer-Weiterbildung gem. BKrFQG nachzuweisen.
Kompaktkurs
Schon viele Jahre bieten wir Ausbildungsbetrieben im gesamten Elbe-Weser-Dreieck für die Auszubldenden zum Berufskraftfahrer die Führerschein Kompaktausildung an.
Nutzen auch Sie die Vorteile der Kompaktausbildung. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Auszubildenden!
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Ausbildung
Theorie:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Für die Klasse C1E ist keine weitere Theorie-Prüfung erforderlich.
Mindestalter
- 18 Jahre
Vorbesitz
Kl. B
Vorgeschriebene Sonderfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Praxis
Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsstunden und Sonderfahrten. Die Ausbildung läuft verzahnt, so wie es die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorschreibt. Die Anzahl der Übungsstunden passt sich individuell an den Leistungsstand des Fahrschülers an.
Wissenswertes für die gewerbliche Nutzung der Klassen C1/C1E und C/CE
Wer den Führerschein gewerblich nutzen möchte, reicht der reine Führerschein nicht mehr aus. Im gewerblichen Güterkraftverkehr und Personenverkehr wird eine zusätzliche Qualifikation benötigt. Die sogenannte "beschleunigte Grundqualifikation". Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde, der Nachweis über 5 Module der Berufskraftfahrer-Weiterbildung gem. BKrFQG nachzuweisen.
Große Busse zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg z.G).
Ausbildung
Theorie:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz Kl.B
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz Kl. C1
Mindestalter
21 Jahre
Vorbesitz
Kl. B
Einschlussklassen
Kl. D1
Vorgeschriebene Sonderfahrten
B oder C1 (bis 2 Jahre Fahrpraxis) auf D
- 15 Grundausbildung
- 22 Überlandfahrten
- 14 Autobahnfahrten
- 8 Beleuchtungsfahrten
B oder C1 (mehr als 2 Jahre Fahrpraxis) auf D
- 33 Grundausbildung
- 12 Überlandfahrten
- 8 Autobahnfahrten
- 5 Beleuchtungsfahrten
C (bis 2 Jahre Fahrpraxis) auf D
- 11 Grundausbildung
- 16 Überlandfahrten
- 8 Autobahnfahrten
- 6 Beleuchtungsfahrten
C (mehr als 2 Jahre Fahrpraxis) auf D
- 7 Grundausbildung
- 8 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Praxis
Die Fahrausbildung ist nach der FahrschAusbOrdnung vorgeschrieben.
Wissenswertes für die gewerbliche Nutzung der Klassen C1/C1E und C/CE
Wer den Führerschein gewerblich nutzen möchte, reicht der reine Führerschein nicht mehr aus. Im gewerblichen Güterkraftverkehr und Personenverkehr wird eine zusätzliche Qualifikation benötigt. Die sogenannte "beschleunigte Grundqualifikation". Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde, der Nachweis über 5 Module der Berufskraftfahrer-Weiterbildung gem. BKrFQG nachzuweisen.
Mit Bundesratsbeschluss vom Juni 2012 wurde die maximale
Geschwindigkeit der Klasse L für landwirtschaftliche Zugmaschinen,
die auch für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden von 32
km/h auf 40 km/h angehoben. Aber Vorsicht die Höchstgeschwindigkeit
mit Anhängern bleibt bei 25 km/h. Zu den selbstfahrenden
Arbeitsmaschinen, Staplern und Flurförderfahrzeugen bis 25 km/h
kommt jetzt zusätzlich noch der selbstfahrende Futtermischwagen,
auch bis 25 km/h dazu.
Quelle: http://www.lbfmuc.de/pdf/bundesrat/bundesrat_20120615.pdf
Ausbildung
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Mindestalter
16 Jahre
Praxis
Keine Praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Einspurige Kleinkrafträder (Roller, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor, Mokick) bis max. 45 km/h.
1. Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH 45 km/h
- Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm3
- Elektromotor: maximale Nenndauerleistung 4kW
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- bbH 45 km/h
- Fremdzündungsmotor: Hubraum maximal 50cm3
- Andere Verbrennungsmotoren: maximale Nutzleitung 4 kW
- Elektromotor: maximale Nenndauerleistung 4 kW 2. Vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge
- bbH 45 km/h
- Fremdzündungsmotor: Hubraum maximal 50 cm3
- Andere Verbrennungsmotoren: maximale Nutzleistung 4 kW
- Elektromotor: maximale Nenndauerleistung 4 kW
- Leermasse maximal 350 kg (bei Elektromotor ohne Masse der Batterie)
- Elektromotor: maximale Nenndauerleistung 4 kW
- Andere Verbrennungsmotoren: maximale Nutzleistung 4 kW
- Fremdzündungsmotor: Hubraum maximal 50 cm3
- bbH 45 km/h
- Elektromotor: maximale Nenndauerleistung 4 kW 2. Vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge
- Andere Verbrennungsmotoren: maximale Nutzleitung 4 kW
- Fremdzündungsmotor: Hubraum maximal 50cm3
Ausbildung
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Mindestalter
16 Jahre
Praxis
Die Grundausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Zugmaschinen über 32 km/h bis max. 60 km/h bbH (auch mit Anhänger) und selbstfahrender Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH jeweils im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.
Ausbildung
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
- 6 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz
- 6 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Mindestalter
- 16 Jahre bis 40 km/h bbH
- 18 Jahre bis 60 km/h bbH
Einschlussklassen
AM, L
Praxis
Die Grundausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Das sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt
Ausbildung
Theorie:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
Praxis:
- 90 minütige Fahrstunde
Am Ende der Ausbildung steht eine theoretische Prüfung
Mindestalter
15 Jahre
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