Bitte schauen Sie unter dem Punkt „Voraussetzungen“ nach. Hier stehen Ihnen alle Informationen direkt zur Verfügung.
- Allgemeine Informationen
- berufsbegleitend
Beschleunigte Grundqualifikation
gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche
Ausbildung die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen
Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte erwerben muss. Diese
Neuregelung gilt seit dem 10. September 2008 für Bus-Fahrer bzw.
seit dem 10. September 2009 für alle LKW-Fahrer.
Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erhält
(Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C / CE oder D/DE), muss
zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch
die so genannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein
nachweisen.
Lehrgangsdauer
- 140-Stunden zu je 60 Minuten (theoretischer und praktischer Ausbildung)
- schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
Beschleunigte Grundqualifikation - berufsbegleitend
- Lehrgang vom 11.09. bis 12.12.2013
- Unterricht ist immer Mittwochs von 19.00 bis 22.00 Uhr - Samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Eine Woche Vollzeit vom 28.10.2013 bis 01.11.2013
- Lehrgangsstandort: Stade
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HÄUFIGE FRAGEN
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Sofern Sie arbeitsuchend sind haben Sie evtl. Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Dann wird die Maßnahme durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit übernommen. Sind Sie nicht arbeitsuchend so sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten Ihnen gerne umgehend ein entsprechendes Angebot.

Ansprechpartner
Sebastian Witte
Geschäftsführer
Telefon: 04141 41198010
Fax: 04141 41198022
info@quell-gruppe.de
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- Qualifizierung Personenverkehr (Bus)
- Beschleunigte Grundqualifikation
- Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- Servicefahrer





